Gesetzliches und Lohnempfehlungen
1 Arbeitsgeber und Arbeitsverträge
Sind Sie im Rahmen einer Vermittlung bei der Familie angestellt, muss zwischen Ihnen und der Familie ein Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Als registrierte care 4 kids Nanny erhalten Sie alle notwendigen Merkblätter, Vorlagen und Informationen zur Anstellung. Unser Ziel ist es, dass sich die Nanny dadurch ihrer Rechte und Pflichten als Arbeitnehmerin bewusst ist.
Werden Sie im Rahmen des Verleihs für einmalige Einsätze angefragt, sind Sie bei der care 4 kids GmbH unter Vertrag und auch die Entlöhnung erfolgt direkt über uns.
2 Versicherungen
Haftpflichtversicherung: Jede aktiv angemeldete Nanny ist durch care 4 kids GmbH für Personen- und Sachschäden bis zu CHF 10 Mio. haftpflichtversichert. Abgedeckt sind Schäden, die durch die Betreuerin während der Arbeitszeit verursacht werden. Die Haftpflichtversicherung ist obligatorisch.
Sozialversicherungen: Alle Nannies müssen Beiträge an die AHV, IV, EO und ALV entrichten. Die Sozialversicherungen werden je zur Hälfte vom Arbeitgeber und von der Arbeitnehmerin übernommen. Zurzeit liegt es bei 12,75%.
Betriebs- und Nichtbetriebsunfallversicherung: Bei einem Arbeitsverhältnis bis 8 Stunden pro Woche ist die Betriebsunfallversicherung obligatorisch, zahlungspflichtig ist der Arbeitgeber. Bei einem Arbeitsverhältnis über 8 Stunden pro Woche, übernimmt die Arbeitnehmerin die Kosten der Nichtbetriebsunfallversicherung.
Zusätzlich können Abzüge für BVG (Berufsvorsorge für Jahreslöhne ab CHF 21’330.-), Krankentaggeldversicherung und Quellensteuer anfallen.
3 Unsere Lohnempfehlungen
Die Lohnempfehlungen von care 4 kids GmbH orientieren sich an Durchschnittswerten der Region Zürich.
Eltern und Betreuerin einigen sich über eine angemessene Entlöhnung. Dabei sollen Alter, Erfahrung, Sprache und Qualifikation der Betreuerin, sowie Anzahl der Kinder, Arbeitsinhalt und Aufwand, die Erwartungen und Wünsche beider Parteien berücksichtigt werden. Die Aufgaben einer Nanny umfassen im Allgemeinen alles was im Zusammenhang mit der Kinderbetreuung anfällt. Erweiterte Haushaltsanforderungen müssen vertraglich geregelt und im Lohn mitberechnet werden. Je nach Art der Anstellung und Pensum wird im Stunden- oder Monatslohn abgerechnet.
Grundsätzlich basiert die Lohnempfehlung auf den folgenden vier Kategorien:
- Kinderbetreuerin mit spezifischer, eidgenössisch anerkannter Ausbildung sowie viel Erfahrung
- Kinderbetreuerin mit spezifischer Ausbildung
- Kinderbetreuerin ohne spezifische Ausbildung, Studierende – Gymnasium- und SekundarschülerInnen, Lehrlinge (noch bei den Eltern wohnhaft)
Einen Überblick über unsere Lohnempfehlungen erhalten Sie am Meet Up. Detaillierte Informationen zu sämtlichen Lohnempfehlungen sowie zum Spesenreglement erhalten Sie als care 4 kids Nanny.